Hotel- und Gastronomiebetriebe
Das Betreiben von Hotel- und Gastronomiebetrieben ist aus unternehmerischer Sicht mit besonderen und für diesen Branchenbereich spezifischen Herausforderungen verbunden. Neben den Besonderheiten bei der Überprüfung der wichtigsten Kennzahlen ist zu beachten, dass diese (durch Bargeschäfte geprägte) Branche zudem stetig im Fokus der Finanzbehörden steht. Hier ist neben der sorgfältigen Erfassung und allgemeinen Dokumentation daher ein besonderes Augenmerk auf den Bereich der ordnungsgemäßen Kassenbuchführung zu legen. Zudem bestehen für diese Branche gerade im Lohnbereich einige Besonderheiten, die es zu beachten gibt: angefangen über mitunter zu beachtende (allgemeinverbindliche) Tarifverträge, über die Themen Mindestlohn und „Phantomlohn“, bis zur Verpflichtung zur Sofortmeldung beschäftigter Arbeitnehmer, deren Nichtbeachtung zu nicht unerheblichen Strafe führen kann.
Deshalb ist es wichtig, dass nicht nur der Unternehmer selbst, sondern auch die Berater, auf deren Kenntnisse, Erfahrungen und Fachwissen der Unternehmer bei der Planung, Ausrichtung und Weiterentwicklung seines Betriebes zurückgreift, mit den besonderen Gegebenheiten und Herausforderungen vertraut sind.
OFM Oebel Fröhlich Michels kann auf viele Jahre der Betreuung verschiedenster Hotel- und Gastronomiebetriebe unterschiedlichster Größen zurückblicken und bringt deshalb einen besonders umfangreichen Erfahrungsschatz mit, der einen wesentlichen Bestandteil bei der Beratung und Betreuung der Mandanten aus dem Gastronomiegewerbe darstellt.
Darüber hinaus sind unsere auf Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht spezialisierten Mitarbeiter in der Lage, Mandanten auch in dieser Hinsicht umfassend und Schritt für Schritt zu beraten und hinsichtlich Chancen und Risiken bestimmter Vergütungsregelungen hinzuweisen.