Vermögensnachfolge

Es liegt in der Natur des Menschen, das von ihm Geschaffene auch an die nächste Generation weitergeben zu wollen. Daneben tritt immer die soziale Verantwortung des Unternehmers für die Sicherung und Erhaltung der Arbeitsplätze. Die ungeordnete Vermögensnachfolge kann durch Erbstreitigkeiten, Problemen bei der Abwicklung von Erbauseinandersetzungen sowie vermeidbarer erbschaftsteuerlicher und ertragsteuerlicher Belastungen zur Zerschlagung des vererbten Vermögens führen. Erbstreitigkeiten verbunden mit hohen Steuerbelastungen können Vermögen schneller vernichten, als Vermögen geschaffen werden kann.

Die Strukturierung einer (generationsübergreifenden) Vermögensnachfolge – insbesondere im unternehmerischen Bereich – ist eines der komplexesten Themen in unserem Beratungsangebot. Besonders hier wird die enge Verzahnung von Steuerrecht, Erbrecht und Gesellschaftsrecht deutlich. Im Rahmen der Unternehmensnachfolge bietet sich dabei oftmals die Übertragung von Vermögen im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge an, was einer sorgfältigen steuerlichen und zivilrechtlichen Planung bedarf. Dies erfolgt nicht zuletzt im Kontext einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise unter Einbeziehung von Chancen und Risiken unterschiedlicher Handlungsalternativen.